❝ Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet
oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Verwaltung zu
melden. Entsprechendes gilt für Änderungen und die
Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.❞
Alle Eingaben und ggf. hinzugefügten Dokumente werden verschlüsselt
übertragen und können nur vom empfangenden Gewerbeamt gelesen und betrachtet werden.